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| Wohnbau
mit zementgebundenen Baustoffen Gründungen. |
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Die Fundamente sind die untersten tragenden Teile eines
Bauwerks. Sie haben die Aufgabe, alle auftretenden Lasten (Eigengewicht,
Nutzlast, Schnee- und Windlast) in den tragfähigen Boden abzuleiten.
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Die Errichtung eines Bauwerkes stört den Gleichgewichtszustand des Bodens. Es ist Aufgabe der Bodenmechanik, die Wechselwirkungen zwischen Baugrund und Bauwerk zu erfassen, um Schäden durch zu große oder unregelmäßige Setzungen zu verhüten bzw. die Voraussetzungen für die Stand-sicherheit zu gewährleisten. Erst die Klarheit über die gegebenen Baugrundverhältnisse und die Wechselwirkungen zwischen Bauwerk und Baugrund, d.h. die Auswertung einer eingehenden Boden-untersuchung oder der vorliegenden örtlichen Erfahrungen und die Ermittlung der auftretenden Bau-werkslasten erlauben Gründungsart, Gründungstiefe und die Abmessungen der Gründungskörper endgültig zu bestimmen. |
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Untersuchung des Baugrundes
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Da ungünstige Gründungsverhältnisse die Baukosten erheblich verteuern, sollte schon vor Planungsbeginn eine Bodenuntersuchung vorgenommen werden, da deren Kosten demgegenüber nicht ins Gewicht fallen. Nur bei genügender Kenntnis über die örtlichen Gelände- und Bodenverhältnisse oder bei leichten Bauten kann auf eine Bodenuntersuchung verzichtet werden. Die Erkundung der Bodenverhältnisse hat nach ÖNORM B 4401-1 ÷ 3 – „Erd- und Grundbau - Erkundung durch Schürfe und Bohrungen, sowie Entnahme von Proben“, die Bodenklassifikation nach ÖNORM B 4400 – „Erd- und Grundbau – Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke und Methoden zum Erkennen von Bodengruppen“ zu erfolgen. |
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Verhalten des Baugrundes
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Durch die Last des Bauwerks verformt sich der Baugrund
entsprechend seiner Zusammen-drückbarkeit und Scherfestigkeit. Die
Druckausbreitung zeigt, dass Spannungen aus der Bauwerks-last mit zunehmender
Tiefe abnehmen und unter der Mitte von Fundamentflächen am größten
sind.
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| Zulässige
Belastungen des Baugrundes |
Für die Berechnung der zulässigen Belastungen
des Baugrundes sind folgende ÖNORMEN heranzuziehen: |
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