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Bauproduktekennzeichnung in Europa und Österreich - OE- und ÜA – Zeichen: |
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Durch
den Beitritt Österreichs zur EU erlangte 1995 das neue Europäische
Regelwerk für das Bauwesen Gültigkeit in Österreich.
Da dieses aber die Zulassung von Baustoffen für die Verwendung im Bauwerk nach wie vor in der Entscheidung der Staaten und in der Republik Österreich in der Entscheidung der Bundesländer belässt, bedurfte es daher weiterer staatlicher, bzw. in Österreich bundesländer-spezifischer Regelungen. Diese wurden am 23.10.2001 erstmals mit der Verordnung des OIB - Österr. Institutes für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA für Bauprodukte, die noch nicht OE – gekennzeichnet sind, und am 15.12.2002 mit der Verordnung des OIB – Österr. Institutes für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE für Bauprodukte, die OE – gekennzeichnet sind, festgelegt und damit das neue Österreichische Regelwerk für das Bauwesen fixiert.
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| Das Europäische Regelwerk für
das Bauwesen besteht im Wesentlichen aus folgenden Elementen:
• Bauprodukte-Richtlinie (Construction Products Directive - PCD) der EU-Kommission mit sechs grundlegenden Anforderungen:
Zur detaillierten technischen Ausformulierung
dieser Grundsätze wurde über „Mandate“ das Europäische • Harmonisierten Europäischen Normen (hEN) beauftragt; dies sind:
• Zulassungsleitlinien (European Technical Approval Guideline - ETAG) als Basis für Europäische Technische Zulassungen (European Technical Approval - ETA, bzw. ETZ) beauftragt; für Produkte, für die keine Leitlinien vorliegen, kann eine Europäische Technische Zulassung (ETA bzw. ETZ) aufgrund eines europäischen individuellen Abstimmungsverfahrens (Common Understanding of Assessment Procedure - CUAP) erteilt werden.
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