Das Europäische Regelwerk für das Bauwesen
Das Europäische
Regelwerk für das Bauwesen besteht im Wesentlichen
aus folgenden Elementen:
• Bauprodukte-Richtlinie (Construction
Products Directive - PCD) der EU-Kommission
mit sechs grundlegenden Anforderungen:
• statische Sicherheit
• Brandsicherheit
• Hygiene und Umweltschutz
• Nutzungssicherheit
• Schallschutz
• Minimierung des Energieverbrauches
(Wärmedämmung, Nutzung von
Solarenergie, Energiepass, etc.)
Zur detaillierten technischen
Ausformulierung dieser Grundsätze wurde über
„Mandate“ das Europäische
Komitee für Normung (Comité Européen
de Normalisation) - CEN mit der Erstellung der
so genannten
• Harmonisierten
Europäischen Normen (hEN) beauftragt; dies
sind:
• EUROCODES
(Berechnungsmethoden)
• Produktnormen EN mit informativem, „mandatiertem“
(verbindlichem)
ZA-Anhang
Für einzelne Bauprodukte,
die aus bestimmten Gründen (noch) nicht normbar
sind oder von Normen
abweichen (innovative oder patentierte Erzeugnisse),
bzw. für die eineh EN nicht oder noch nicht
ausgearbeitet werden kann, wurde über „Mandate“
die Europäische Organisation für Technische
Zulassungen (European Organisation for Technical
Approvals - EOTA) mit der Erstellung von
• Zulassungsleitlinien
(European Technical Approval Guideline - ETAG) als
Basis für Europäische Technische
Zulassungen (European Technical Approval - ETA,
bzw. ETZ) beauftragt; für Produkte, für
die
keine Leitlinien vorliegen, kann eine Europäische
Technische Zulassung (ETA bzw. ETZ)
aufgrund eines europäischen individuellen Abstimmungsverfahrens
(Common Understanding of
Assessment Procedure - CUAP) erteilt werden.
Die Übereinstimmung eines Bauproduktes mit
dem neuen europäischen Regelwerk wird durch
das Œ
-Konformitätskennzeichen zum Ausdruck gebracht:
Das Œ -Konformitätskennzeichen ist aber
entgegen weit verbreiteter Irrmeinung kein Qualitätszeichen!
Es ist ausschließlich ein Zeichen dafür,
dass ein Produkt den wesentlichen Anforderungen
der Bauprodukte-Richtlinie entspricht und zum
Vertrieb im gemeinsamen EU-Markt zugelassen ist.
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