| Die Errichtung
eines Bauwerkes stört den Gleichgewichtszustand
des Bodens. Es ist Aufgabe der Bodenmechanik,
die Wechselwirkungen zwischen Baugrund und
Bauwerk zu erfassen, um Schäden durch
zu große oder unregelmäßige
Setzungen zu verhüten bzw. die Voraussetzungen
für die Stand-sicherheit zu gewährleisten.
Erst die Klarheit über die gegebenen
Baugrundverhältnisse und die Wechselwirkungen
zwischen Bauwerk und Baugrund, d.h. die Auswertung
einer eingehenden Boden-untersuchung oder
der vorliegenden örtlichen Erfahrungen
und die Ermittlung der auftretenden Bau-werkslasten
erlauben Gründungsart, Gründungstiefe
und die Abmessungen der Gründungskörper
endgültig zu bestimmen.
|